Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma woelke it-solution GmbH

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma woelke it-solution GmbH gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma woelke it-solution GmbH und dem Vertragspartner. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma woelke it-solution GmbH gelten mit Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung als angenommen. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zuvor schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Annahme

Die Angebote der Firma woelke it-solution GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Für die Richtigkeit von technischen Daten sowie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Angaben wird keine Haftung übernommen. Sie sind als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
Für die Richtigkeit dieser Angaben in Herstellerprospekten oder der Website der Firma woelke it-solution GmbH wird keine Haftung übernommen.

§ 3 Zusätzliche Bestimmungen für Verbraucherverträge, Fernabsatzverträge
und Haustürgeschäfte

Für den Fall, daß der Vertragspartner eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), hat der Vertragspartner das Recht, seine auf den Abschluß des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muß keine Begründung enthalten und ist in Textform oder Rücksendung der Ware gegenüber der Firma woelke it-solution GmbH zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Der Vertragspartner ist in diesem Fall bei Ausübung seines Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 € der Vertragspartner, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 € hat der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Vertragspartner hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Vertragspartner darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, daß die Ware nicht mehr als “Neu” verkauft werden kann, hat der Vertragspartner zu tragen.

§ 4 Preise

Soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, ist die Firma woelke it-solution GmbH an die in ihren Angeboten genannten Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden.
Falls nichts anderes vereinbart, sind die Kosten für Verpackung, Transport, Frachtversicherung zusätzlich vom Kunden zu tragen.

§ 5 Lieferung

Termine und Lieferfristen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, grundsätzlich unverbindlich. Die Durchführung bestimmter Lieferfristen oder Termine für die Leistungserbringung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der Firma woelke it-solution GmbH durch die Vorlieferanten und Hersteller.
Leistungsstörung aufgrund höherer Gewalt (Arbeitskampfmaßnahmen, Nichterteilung von Import- oder Exportgenehmigungen, Verkehrsstörungen etc.) befreien die Firma woelke it-solution GmbH für die Dauer der Auswirkungen und für den Fall der Unmöglichkeit insgesamt von der Lieferpflicht.
Wird daher die Lieferung oder Leistung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, so besteht das Recht der Firma woelke it-solution GmbH vom Vertrag zurückzutreten.
Sofern sich die Firma woelke it-solution GmbH in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede Verzugswoche, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, die Firma woelke it-solution GmbH hat den Verzug grob fahrlässig verursacht.
Darüber hinaus ist die Firma woelke it-solution GmbH zu Teillieferungen und Teilleistungen befugt. Jede Teilleistung gilt als selbständige Leistung.

§ 6 Annahmeverzug

Für die Dauer des Annahmeverzuges ist die Firma woelke it-solution GmbH berechtigt, die zu leistenden Gegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers bei sich oder einer dritten Person einzulagern.
Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Vertragspartner die entstandenen Lagerkosten zu übernehmen und zwar ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Lieferpreises, maximal begrenzt jedoch auf 60,00 Euro. Höhere Lagerkosten sind gegen Nachweis vom Vertragspartner vollständig zu begleichen.
Kann die Firma woelke it-solution GmbH wegen Gläubigerverzuges Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so kann sie den konkret entstandenen Schaden oder aber als Pauschalschadensersatz 25% des vereinbarten Lieferpreises verlangen.

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr für gelieferte Gegenstände geht auf den Vertragspartner über, soweit die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder wegen der Versendung das Lager der Firma woelke it-solution GmbH verlassen hat.
Falls der Versand ohne Verschulden der Firma woelke it-solution GmbH sich verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr auf den Vertragspartner mit Mitteilung der Versandtbereitschaft über. Die im Einzelfall vertraglich vereinbarte Übernahme der Versandkosten hat keinen Einfluss auf den obigen Gefahrenübergang.

§ 8 Gewährleistung

Die Firma woelke it-solution GmbH übernimmt die Gewährleistung für Mängel nach Maßgabe der folgenden Regelungen.
Für den Fall, dass der Vertragspartner eine natürliche Person ist und den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung der Ware. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus Delikt gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab der Ablieferung der Ware. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus Delikt gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, trifft ihn die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher handelt, beträgt die Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware oder Ersatzteilen ein Jahr.
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer, so werden gebrauchte Geräte oder Ersatzteile unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher, hat dieser der Firma woelke it‑solution GmbH offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen bei ihr eingehend schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Unterlässt der Vertragspartner diese Verpflichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstellerangaben zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer, hat dieser der Firma woelke it-solution offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche bei ihr eingehend schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Vertragspartner muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transport- und sonstige Schäden untersuchen und der Firma woelke it-solution GmbH von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung machen. Die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB bleiben ergänzend anwendbar. In diesem Falle sind die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die Firma woelke it-solution GmbH bereitzuhalten.
Gibt die Betriebsanleitung Hinweise zur Problemanalyse und Fehlereingrenzung gelieferter Ware, wird der Vertragspartner bei Störungen nach diesen Hinweisen vorgehen, bevor er die Instandsetzung durch die Firma woelke it-solution GmbH verlangt. Vor der Warenrücksendung ist im Gespräch mit der Firma woelke it-solution GmbH die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen.
Die Warenrücksendung hat frei Haus zu erfolgen. Eine Garantieabwicklung ist nur in Originalverpackung möglich. Bei Nichtvorhandensein muss die Firma woelke it-solution GmbH die entsprechende Sicherheitsverpackung berechnen, da der Hersteller für eventuelle Transportschäden nicht aufkommt. Der Hersteller übernimmt ohne Originalverpackung keine Garantie- oder Reparaturleistungen.
Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann die Firma woelke it-solution GmbH die Kosten der Prüfung dem Vertragspartner in Rechnung stellen.
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften und ist der Vertragspartner Verbraucher, hat der Vertragspartner zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. In diesem Fall ist die Firma woelke it-solution GmbH jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Vertragspartner bleibt.
Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer handelt und der Liefergegenstand mangelhaft ist oder ihm zugesicherte Eigenschaften fehlen, liefert die Firma woelke it-solution GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden Ersatz oder bessert nach.
Unabhängig davon, ob es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher oder einen Unternehmer handelt, trägt die Firma woelke it-solution GmbH im Falle der Mangelbeseitigung die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn Beschreibungen der Ware ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften schriftlich bezeichnet worden sind. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach Setzung einer angemessenen Frist fehl, so kann der Vertragspartner nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Während der Durchführung einer Nachbesserung ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt. Darüber hinaus bewirkt die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten keine Verlängerung der Gewährleistung für das Produkt, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, die die Verjährung unterbrechen. Auch ein vorsorglicher Austausch von Geräteteilen erfolgt regelmäßig nur zur Beseitigung von gerügten Mängeln und ohne Anerkenntnis des Gewährleistungsanspruchs “ in anderer Weise” (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
Wählt der Vertragspartner wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, beschränkt sich dieser auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Firma woelke it-solution GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Die Firma woelke it-solution GmbH haftet nach den gesetzliche Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Verbraucher ist und Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit der Firma woelke it-solution GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
Der vorhergehende Absatz gilt im Falle, dass es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer handelt, entsprechend mit der Maßgabe, dass die Firma woelke it-solution GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet.
Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insoweit haftet die Firma woelke it‑solution GmbH insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
Die Firma woelke it-solution GmbH haftet für Mangelfolgeschäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften nur insoweit, als die Zusicherung gerade das Ziel verfolgte, den Vertragspartner vor dem eingetretenen Schaden zu schützen. Für untypische, nicht vorhersehbare Schäden, insbesondere wegen des Auftretens von Computerviren, besteht daher keine Haftung.
Die Firma woelke it-solution GmbH übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Datenbestände und die hieraus resultierenden Schäden für den Vertragspartner. Ausschließlich der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, daß die sich auf den Geräten befindlichen Datenbestände gesichert werden.
Werden Betriebs- und Wartungshinweise der Firma woelke it-solution GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Gebrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, oder Eingriffe von nicht ausdrücklich dazu autorisierten Stellen vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung insoweit, als dadurch Mängel entstanden sind. Liegt ein Mangel vor und ist eines der vorstehenden Kriterien erfüllt, hat der Vertragspartner zu beweisen, dass der Mangel nicht durch Eintritt einer der vorstehenden Voraussetzungen entstanden ist.
Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Gewährleistungsansprüche gegen die Firma woelke it-solution GmbH stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und können nicht abgetreten werden.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Firma woelke it-solution GmbH gegen den Vertragspartner aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen, werden seitens des Vertragspartners der Firma woelke it-solution GmbH folgende Sicherheiten gewährt.
Die gelieferte Ware bleibt vollständig Eigentum der Firma woelke it-solution GmbH. Bei einer anschließenden Verarbeitung ist die Firma woelke it-solution GmbH als Hersteller gemäß § 945 BGB anzusehen. Eine rechtliche Verpflichtung der Firma woelke it-solution GmbH erfolgt hieraus nicht.
Bei der Verbindung der gelieferten Vorbehaltsware entsteht für die Firma woelke it-solution GmbH grundsätzlich ein dem Wert der Ware entsprechender Miteigentumsanteil an der neuen Sache.
Sollte der Vertragspartner Alleineigentümer werden, räumt er der Firma woelke it-solution GmbH bereits jetzt das Miteigentum ein und verwahrt die Sache unentgeltlich. Werden die durch die Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Gegenstände weiter veräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma woelke it-solution GmbH ab.
Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Verkäufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner auf das Eigentum der Firma woelke it-solution GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Verstößt der Vertragspartner gegen die Pflichten aus den vertraglichen Beziehungen mit der Firma woelke it-solution GmbH, so ist diese berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder aber die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma woelke it-solution GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

§ 10 Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Nachnahme, Vorauskasse oder Bankeinzug ohne Skontoabzug, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei.
Die Firma woelke it-solution GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät oder sonstige wesentliche Vertragsverpflichtungen schuldhaft nicht einhält. Entsprechendes gilt, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern (z.B. Zahlungseinstellung, Insolvenzverfahren). Die Firma woelke it-solution GmbH ist berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

§ 11 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen die Firma woelke it-solution GmbH an Dritte ist ausgeschlossen, sofern der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt worden ist. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Gewährleistungsansprüche handelt, ist diese Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die gegenüber den Interessen der Firma woelke it-solution GmbH an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes vorrangig sind.

§ 12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Firma woelke it-solution GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln gegeben ist.

§ 13 Geheimhaltung

Der Käufer ist verpflichtet sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen zugänglich gemachten Informationen, die eindeutig als Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheimzuhalten.

§ 14 Datenschutz

Die Firma woelke it-solution GmbH ist berechtigt, die vom Vertragspartner erhaltenen Daten unabhängig davon, ob sie von ihm selbst oder von einem Dritten stammen, zu verarbeiten. Kundendaten werden gemäß § 33 BDSG gespeichert.

§ 15 Anwendbares Recht

Für die rechtlichen Beziehungen zwischen der Firma woelke it-solution GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozeß mit Vertragspartnern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist der Gerichtsstand Paderborn. Darüber hinaus ist Paderborn der Erfüllungsort.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: September 2012